Warum Bestattungsvorsorge?

In der heutigen hektischen und schnelllebigen Zeit werden die Familienverbände immer kleiner und die Zahl der allein lebenden Menschen steigt stetig. Ebenfalls werden die finanziellen Belastungen immer größer und der Staat zieht mehr und mehr finanzielle Unterstützungen zurück.
Vorsorge wird in vielen Bereichen des Alltags groß geschrieben (Krankheitsvorsorge, Altersvorsorge, usw.), nur der Tod wurde bisher vielfach ausgeklammert – als Tabu betrachtet. Dies ändert sich zunehmend.

Einige Menschen möchten sich nur sachlich informieren, um ihren Angehörigen ihre Wünsche für den Todesfall mitteilen zu können und ihnen so im Sterbefall schwere Entscheidungen abzunehmen.

Video-Spot: Vorsorge - Eine Sorge weniger

Video-Spot: © 2010 www.bestatter.de

Andere wünschen zusätzlich auch eine finanzielle Absicherung, um auch diese Belastung von den Hinterbliebenen abzuwenden oder/und um die eigenen Wünsche erfüllt zu wissen, was vor allen Dingen bei allein stehenden Personen der Fall ist. Hintergrund für diesen Wunsch ist auch der Wegfall des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1.1.2004 und das Wissen, dass bei von Ordnungsamt oder Sozialamt finanzierten Begräbnissen kein bzw. nur sehr geringer Spielraum für persönliche Wünsche bleibt.

Doch wie funktioniert eine solche finanzielle Absicherung?

  • Zunächst werden in einem ausführlichen Gespräch Ihre Wünsche und Vorstellungen für Ihre dereinstige Bestattung besprochen und anschließend die entsprechenden Kosten zusammengestellt, die es abzusichern gilt.
  • Im Anschluss wird ein Bestattungsvorsorgevertrag zwischen dem Vorsorgenden und dem Bestatter geschlossen, in dem sich der Bestatter verpflichtet, die festgelegten Wünsche des Vorsorgenden zu erfüllen.
    Um diese Verträge vor dem Eingriff eines evtl. später bestellten staatl. Betreuers zu schützen, können diese Vorsorgeverträge gegen eine geringe Gebühr, in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden. Sie sind so auch für den evtl. späteren Betreuer und das Vormundschaftsgericht bindend.
  • Für die finanzielle Absicherung dieser Bestattungsvorsorgeverträge bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten, falls diese nicht schon durch vorhandene Sterbeversicherungen gegeben ist:

    1. eine preisgünstige Gruppensterbegeldversicherung
      Wir sind Partner des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., das es über den Abschluss einer

      Gruppensterbegeldversicherung mit der Nürnberger Lebensversicherungs AG ermöglicht, eine individuelle Sterbeversicherung abzuschließen.
      Rahmenbedingungen:

      • keine Gesundheitsfragen
      • für alle Altersgruppen vom 15. bis 80. Lebensjahr
      • günstige Beiträge
      • anteilige Überschussbeteiligung
      • 100% Schutz nach 18 Monaten, vorher gestaffelter Leistungsschutz, aber 100% Schutz bei Unfalltod
      • Monats-, Jahres oder Einmalzahlung
      • individuell festzulegende Versicherungssummen


      Weitere Infos bei unserem Partner:

    2. eine Einlage bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG.

      Hier wird der, in dem Gespräch festgelegte, Kostenrahmen als Einmal-Zahlung oder in mehreren Schritten an die Treuhand AG überwiesen. Das eingezahlte Kapital wird mündelsicher angelegt. Der Vorsorgende erhält einmal jährlich eine Vertragsübersicht über den Bestatter.

      Im Todesfall zahlt die Treuhand AG den Einlagebetrag gegen Vorlage einer Sterbeurkunde an den Bestatter zur Erfüllung des Bestattungsvorsorgevertrages aus. Eventuell überschüssiges Kapital wird danach durch den Bestatter an eine vorab im Vertrag benannte Person ausgezahlt.


      Der Treuhandvertrag ist grundsätzlich kündbar. Die Auszahlung erfolgt über den Bestatter.

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